Der Unsinn des Strafens
Erstellt von r.ehlers am Freitag 8. April 2016
Auch wenn man im Leben immer fest entschlossen ist, sich straffrei zu verhalten, liegt es ganz im Sinne einer klugen Lebensgestaltung, sich eine nachvollziehbare Einstellung zu wichtigen Grundfragen des Lebens und damit auch zu den Fragen von Schuld und Sühne zu erarbeiten. Ohnehin kann es jedem Menschen passieren, dass sein eigenes Schuldverständnis in bestimmten Situationen oder gar generell von den Festlegungen des Strafgesetgebers abweicht. Kurz gesagt: Es gibt nicht viele Menschen, die sich in ihrem ganzen Leben immer straffrei verhalten haben. Auch Straftäter sind Menschen.
Zur Frage nach Sinn und Unsinn der Freiheitsstrafe weise ich einmal auf das Buch von Thomas Galli hin, das der aktuelle Bestseller Nr. 1 auf dem Buchmarkt ist (ersch. 21.3.2016, 12,99 €) und – zu meinem allergrößten Erstaunen – sehr viel Zuspruch von allen Seiten erfährt:
Galli, langjähriger Gefängnisdirektor, Kriminologe und Privatdozent erklärt doch tatsächlich, dass unser System von Schuld und Strafe ohne jeden Sinn ist. Wir sollen mit dem seit 250 Jahre praktizierten System der Verhängung von Freiheitsstrafen für die vom Staat kriminalisierten Handlungen brechen? Als ich mich als junger Anwalt in diesem Sinne äußerte, hörte ich von allen Seiten nur die altbekannten Sprüche: „Wo soll denn das hinführen? Ohne das Gefängnis als Strafandrohung müsste doch das Chaos ausbrechen!“
Bevor man sich auf die Frieheitsstrafe als Regelstrafe besann, galt überall die noch weit krassere und sinnlosere Körperstrafe vom Auspeitschen und Prügeln bis zum Tod. Es ist schon ein echter Fortschritt, dass damit auf absehbare Zeit in unserer Welt Schluss ist -außer bei den verblendeten Wahabiten im neuen islamischen Kalifat.
Galli belegt eindeutig, dass die Androhung von Freiheitsstrafen niemanden von einem Handeln abschreckt, das er sich fest vorgenommen hat, und erst recht niemand, der im Affekt handelt. Was bewirkt dann der Freiheitsentzug? Dass der Staat den Gefangenen unterbringen und versorgen muss, was den Staat jeden Tag mindestens 100,00 € kostet.Die Rechnung geht erst recht nicht auf, wenn der Übeltäter eigenttlich nur zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und er diese nicht aufbringt oder aufbringen kann. Wirklich aberwitzig wird die Bestrafung bei Eltern, die hartnäckig keinen Kindesunterhalt zahlen. Während sie die Freiheitsstrafe oder ersatzweise die Geldstrafe absitzen müssen, kriegen die Hauptopfer der Straftat,die Kinder, noch weniger Aussicht auf den Erhalt von Unterhaltszahlungen.
Galli erklärt, dass auch nichts für den etwa noch verbleibenden möglichen Strafgrund der Vergeltung spricht. Wo ist denn da der Vorteil für das Opfer oder die Allgemeinheit?
Wenn der Freiheitsentzug wenigstens die Wiedereingliederung in die Gesellschaft der Menschen, die keine Straftäter oder nicht als solche aufgefallen sind, ermöglichen würde, hätte man wenigstens einen rationalen Grund, der für die Freiheitsstrafe streiten könnte. Aber es findet im „Knast“ nur eine Eingleiderung in die Gesellschaft der überführten Kriminaltäter statt. Draußen wird jeder zweite rückfällig. Man denke an Hans Fallada: „Wer einmal aus dem Blechnapf frisst“.
Galli zeigt übrigens, dass die Kriminalität unter der deutschen Bevölkerung mit den Jahren immer mehr zurückgegangen ist. Wir könnten es uns daher gut erlauben, mal die dummen alten Zöpfe abzuschneiden und intelligenter auf die einfallsreichen Fehlverhaltensweisen von Straftätern zu reagieren.
Dienstag 12. April 2016 um 13:19
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